»Das Aktionsbündnis für faire Verlage ist wichtig, damit Autoren die ersten Tanzschritte schon auf dem richtigen Parkett machen.«
– Titus Müller, Schriftsteller
Wie finde ich einen Verlag?
Sie suchen einen Verlag? Noch nie war es so leicht und zugleich so schwer wie heute, zu veröffentlichen: Verlage publizieren im deutschsprachigen Raum über 100.000 Neuerscheinungen jährlich. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es ingesamt etwa 25.000 Verlage. Hinzu kommen die scheinbar unendlichen Möglichkeiten des Selfpublishing. Die Buchbranche ist neben der Musikbranche die wichtigste Wirtschaftsbranche in der Kreativwirtschaft. Ihre Herausforderung als Autor ist es, den jeweils richtigen Weg zu finden, um Ihr Buch an den Leser zu bekommen – und dies innerhalb eines gewissen Marktdruckes: hin zu immer günstigeren Büchern. Umso wichtiger ist es, die Bedingungen zwischen Verlegern und Autoren fair zu halten. Denn allzu oft geht der Kostendruck zu Lasten des Schwächsten in der Marktkette: dem Kreativen – dem Autor. Genau deshalb setzt sich FAIRLAG für faire Rahmenbedingungen zwischen Autor und Verleger ein und hilft Ihnen mit dieser Website, eine Orientierung für einen fairen Verlagsvertrag zu finden. Es ist in den DACH-Staaten so, dass ein jedes gutes Buch auch irgendwann einen seriösen Verleger finden kann. Wer die Flinte zu früh ins Korn schmeißt und sich auf das erste „Verlagsangebot“ einlässt, das womöglich einen unfairen Verlagsvertrag darstellt, ist schlecht beraten.
Auch heute kann die Suche des Autors nach einem Verlag noch langwierig sein. Eine pauschale Regel zum Erfolg der Verlagssuche gibt es nicht. Unternehmen, die den schnellen Erfolg versprechen, hinterfragen Sie bitte kritisch. Immer öfter sehen sich Autoren mit Problemen konfrontiert, die aus der Zusammenarbeit von Autoren mit sog. Bezahlverlagen entstehen, die gegenüber ihren Autoren gerne als „Dienstleister“ bzw. Verlage im üblichen Sinn auftreten und ihre von den Autoren selbst zu bezahlenden Dienstleistungen oft als branchenübliche Verlagsarbeit darstellen. Diese Unternehmen kehren das Verlagsprinzip um und gefährden damit die Buchbranche. Die Autorenverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz warnen ausdrücklich vor solchen Unternehmen. Der Autor hat nie Geld für eine Verlagsveröffentlichung zu zahlen, sondern Geld zu bekommen. Denn „Verlag“ kommt von „vorlegen“, d. h. der Verlag trägt das wirtschaftliche Risiko.
Wir halten Ihnen auf diesen Websites verschiedene Hilfsmittel für faire Verlagsverträge, u. a. Musterverträge, zur Verfügung. Die Autorenverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz stehen Ihnen bei unseriösen Verträgen gerne zur Seite.
Von der Idee zum Buch
Ob großer Publikumsverlag oder kleiner unabhängiger Verlag, seriöse Verlage sind wirtschaftlich arbeitende Unternehmen, denen aus Eigeninteresse an dem Erfolg Ihres Buches gelegen ist. Bevor aus einem Manuskript ein Projekt wird und aus dem Projekt ein Buch, das in den Verlagsprogrammen beworben und in den Buchhandlungen ausgelegt wird, durchläuft Ihre Arbeit verschiedene Workflows. Hier erklären wir Ihnen kurz die wichtigsten.
Sie haben eine Idee für ein Buch im Kopf? Sie haben ein Exposé ausgearbeitet? Sie haben ein fertiges Manuskript auf dem Tisch liegen? Grundsätzlich eigenen sich alle Formate, um sich initativ bei einem Verlag für eine Veröffentlichung zu bewerben. Viele Verlage informieren aber auch auf ihrer Verlagswebsite, in welcher Form sie sich unverlangte Manuskriptzusendungen vorstellen. Daran sollten Sie sich möglichst halten. Große Verlage bekommen jeden Monat bis zu 600 unverlangt eingesendete Arbeiten, kleine Verlage immerhin noch bis zu 200. Da macht es Sinn, falls gewünscht, anstatt des fertigen Manuskripts ein Exposé oder ein Probekapitel zu schicken.
Im Verlag werden die Einsendungen vom Lektorat in einem ersten Schritt quer gelesen. Interessante Projekte werden anschließend intensiver begutachtet. Ist der Lektor bzw. der Cheflektor von der Programmtauglichkeit und der Marktfähigkeit Deiner Arbeit überzeugt, stellt er das Projekt auf der Programmkonferenz und der Vertreterkonferenz vor.
Programmkonferenzen und Vertreterkonferenzen finden in der Regel zweimal im Jahr – im Frühjahr und im Herbst – statt. Auf den Programmkonferenzen stellen die Lektoren vor der Verlagsleitung, der Marketingabteilung und dem Vertrieb Projekte für das nächste Verlagsprogramm zur Diskussion. Auf den Vertreterkonferenzen stellen die Lektoren ihre Projekte noch einmal den Vertretern vor. Vertreter wissen nicht nur aus ihrer täglichen Arbeit besonders gut, welches Buch sich in der Buchhandlung gut verkaufen lässt, die Anzahl der Vorbestellungen der Buchhandlungen bestimmt auch die Höhe der Erstauflage.
Wird das Buchprojekt von allen Seiten befürwortet, bekommen Sie einen Autorenvertrag. Ihr Manuskript geht jetzt verbindlich ins Lektorat.
Im Lektorat wird Ihr Manuskript redigiert. Bei diesem Arbeitsschritt überprüft der Verlagslektor oder ein freier Lektor Ihre Arbeit unter anderem auf logische und nachvollziehbare Zusammmenhänge, einheitlichen Stil und zielgruppengerechte Ansprache. Alle Änderungen werden vom Lektor mit Ihnen besprochen. Die Arbeit am Manuskript kann Wochen oder sogar Monate dauern. Dabei ist das Verhältnis zwischen dem Lektor und Ihnen ein kooperatives oder sogar freundschaftliches. Ist das Manuskript in Bestform, geht es in die Schlusskorrektur bzw. Umbruchkorrektur.
In der Schlusskorrektur wird das nicht gesetzte Manuskript, die Fahne, vom Lektorat oder Korrektorat auf Orthografie, Interpunktion und Grammatik geprüft. In der Umbruchkorrektur, der Korrektur am gesetzten Manuskript, wird der Umbruch vom Lektorat und vom Autor auf typografische Fehler überprüft. Die Korrekturen werden vom Lektorat zusammengeführt und an die Herstellung weitergegeben. Diese gibt die Korrekturen an den Satz. Diese Revision wird so oft durchgeführt, bis das gesetzte Manuskript fehlerfrei ist. Erst dann erteilen Lektor oder Autor das Imprimatur – lat. für „Es kann gedruckt werden.“
In der Herstellung wird über die Buchtitelgestaltung, die Buchgestaltung und den Buchdruck entschieden. Nicht immer werden diese Arbeiten verlagsintern übernommen. Viele Verlage arbeiten mit freien Grafikern und Buchgestaltern zusammen. Covergestaltung und Layout werden in der Regel mit dem Lektorat und dem Autor abgesprochen. Die Herstellung koordiniert alle produktionstechnischen Workflows, die aus dem ungesetzten Manuskript ein gedrucktes Buch machen.
Einem seriösen Verlag ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit daran gelegen, dass Ihr Buch die finanziellen Ressourcen, die vom Verlag vorgelegt wurden, wieder einspielt. Marketing und Vertrieb werden daher ihr Bestes geben, um Ihre Veröffentlichung professionell in der Programmvorschau, auf der Verlagswebsite, auf den Buchmessen, in den Medien und in den Buchhandlungen zu bewerben. Mit den Erlösen aus dem Buchverkauf wird aber nicht nur die bereits geleistete Verlagsarbeit finanziert, mit den Gewinnen aus dem Verkäufen eines Sellers oder Bestsellers werden auch die nächsten Buchprojekte und so manche Nischenprogramme finanziert.
Bezahlverlage kehren dieses Verlagsprinzip um. Hier ist es der Autor, der für die Veröffentlichung der eigenen Leistung in Vorleistung geht. Der monetäre Erfolg Ihrer Veröffentlichung ist für dieses Geschäftsmodell sehr weit weniger essentiell als für einen seriösen Verlag und entsprechend dürftig sind in der Regel Marketingmaßnahmen und Vertriebsstrategien von Bezahlverlagen.
Mit Veröffentlichung gehen Ihnen die im Vertrag festgelegten Belegexemplare zu. Alle anderen Modalitäten sind ebenfalls im Autorenvertrag festgelegt. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie vom Verlag auf eine Lesereise geschickt wirst.
Läuft es richtig gut, kann es sein, dass der Verlag Ihnen ein Folgeprojekt vorschlägt.
Woran erkenne ich einen seriösen Verlag?
Einen seriösen Verlag von einem unseriösen Verlag zu unterscheiden, ist nicht immer einfach. Faustformel ist jedoch: Sobald Sie als Autor für eine Leistung an einen Verlag etwas zahlen sollen, raten wir Ihnen dringend von diesem Vertrag ab. Dies gilt vor allem im belletristischen Bereich. Bei wissenschaftlichen Publikationen ist aufgrund der höheren Recherchekosten und eines geringeren Lesepublikum mitunter ein Druckkostenzuschuss durch Drittmittel (etwa in Form von Förderungen durch Stiftungen) nicht ungewöhnlich. Doch auch hier gilt: Nicht der Autor hat für eine Veröffentlichung zu zahlen, sondern es ist Aufgabe des Verlages, die Veröffentlichung wirtschaftlich abzusichern – ggf. mithilfe von Fördermitteln.
Unseriöser Verlag
Sie werben offensiv mit Formulierungen wie „Verlag sucht Autoren“, weil sie sich durch die Autoren finanzieren.
Sie schalten GoogleAdwords mit Anzeigentexten wie „Autoren gesucht“.
Sie bezeichnen sich als „Dienstleisterverlage“ und verkaufen Dienstleistungen.
Sie fordern zur sofortigen Manuskripteinsendung auf – gerne auch per Email.
Sie verlangen für eine Veröffentlichung bis zu fünfstellige Eurobeträge, oftmals erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen.
Die Autorenverträge unterscheiden sich deutlich von Musterverträgen.
Seriöser Verlag
Sie bewerben ihr Verlagsprogramm, einzelne Bücher und Autoren, weil sie sich durch verkaufte Bücher finanzieren.
Sie schalten GoogleAdwords ggf. für den Online-Shop des Verlags.
Sie sind Verlage und legen die Kosten für die branchenübliche Verlagsarbeit vor.
Sie stellen allenfalls Informationen zur Einsendung unverlangter Manuskripte zur Verfügung.
Sie finanzieren das Autorenhonorar und die branchenübliche Verlagsarbeit. Kosten für den Autor werden früh und transparent kommuniziert.
Die Autorenverträge orientieren sich an Musterverträgen.
Darüber hinaus gibt es weitere eindeutige Hinweise auf unseriöse Geschäftsgebaren, die Ihre Alarmglocken schrillen lassen sollten. Die Schriftstellerverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben dazu eine Charta für gerechte Verlagsbedingungen herausgegeben, die Ihnen eine Orientierung gibt:
Charta der gerechten Vertragsbedingungen
für Autorinnen und Literarische Übersetzer
Verabschiedet auf der Frankfurter Buchmesse, 13. Oktober 2017
VS Fachgruppe Literatur der ver.di
Beteiligte Verbände – AdS | IG Autorinnen Autoren | VS
Wir, die unterzeichnenden Verbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz,
in Anbetracht der großen Bedeutung, welche dem gedruckten Buch als Kulturgut nach wie vor zukommt,
in der Erkenntnis, dass das digitale Publizieren ständig neue Möglichkeiten eröffnet, aber auch das Risiko der Enteignung der Autorinnen und Autoren mit sich führt,
in der Bekräftigung des Grundsatzes, wonach dem einfachen digitalen Zugang zu literarischen Werken starke Rechte der Autorinnen und Autoren gegenüberzustellen sind,
in der Erwägung, dass den Literaturschaffenden für ihr schöpferisches und künstlerisches Arbeiten ein angemessenes Einkommen zusteht,
im Hinblick darauf, dass zwischen den Literaturschaffenden und ihren Verlegern ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht und herrschen soll,
erachten die folgenden Mindestanforderungen für jeden Verlagsvertrag als unerlässlich:
1.
Der Verlag ist verpflichtet, ein Buch (gedruckt wie digital) auf eigene Kosten herzustellen und zu verbreiten. Dazu gehört auch ein professionelles Lektorat.
2.
Der Verlag erhält nur jene Rechte, die er auch tatsächlich verwerten oder lizensieren kann. Eine pauschale Bestimmung, wonach die Autorinnen und Autoren dem Verlag sämtliche Rechte weltweit für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes, also 70 Jahre über ihren Tod hinaus, zur Nutzung einräumen, ist unangemessen weit. Zumal wenn der Verlag nur das Hauptrecht – das Herstellen und Verbreiten eines Buches – ausüben muss und frei ist, die weiteren Rechte wahrzunehmen oder nicht. Deshalb sind dem Verlag nur einzelne, genau bezeichnete Nutzungsrechte einzuräumen, und dies zeitlich befristet.
3.
Die Rechte für unbekannte Nutzungsarten kann sich der Verlag nur unter der Bedingung sichern, dass die Autorinnen und Autoren vor ihrer tatsächlichen Verwirklichung ausdrücklich zustimmen oder dass sich die Beteiligten vorgängig über die zustehende zusätzliche Vergütung einigen.
4.
Beabsichtigt der Verlag eines der folgenden Nebenrechte auszuüben, ist im konkreten Fall die ausdrückliche Einwilligung der Autorin oder des Autors einzuholen und jeweils eine finanzielle Kompensation vorzusehen:
die Verwendung des Titels, von Charakteren oder anderen Inhalten des Werks für die Werbung von Produkten und Dienstleistungen Dritter sowie zu Merchandising-Zwecken;
die Verbindung mit den Werken von Dritten;
das Einstellen des Werks in Datenbanken und Plattformen, welche den unentgeltlichen Download oder temporären Abruf (z.B. Streaming) des gesamten Werks oder Bestandteilen desselben ermöglichen;
Überarbeitungen des Werks.
5.
Ist der Verlag berechtigt, das Werk zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen – unabhängig davon, ob es sich um Übersetzungen, Theater-, Hörspielfassungen, eine Verfilmung, Vertonung, den Einbezug in Multimediawerke oder andere Formen der Bearbeitung handelt –, hat er die persönlichen Rechte der Autorin oder des Autors zu respektieren. Dies bedeutet alles zu unterlassen, was das Werk entstellt oder geeignet ist, das Werk zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Nimmt der Verlag das Bearbeitungsrecht selbst wahr, hat er der Autorin oder dem Autor die entsprechende Bearbeitung des Werks anzubieten, bevor Dritte damit beauftragt werden. Überträgt der Verlag das Recht zur Bearbeitung auf Dritte, ist die Autorin oder der Autor vorgängig anzuhören. Dritte sind sowohl direkt vom Verlag mit der Bearbeitung betraute Personen wie auch Lizenznehmer.
6.
Für den Fall, dass der Verlag einzelne oder mehrere Nutzungsrechte zwei Jahre nach Vertragsabschluss nicht oder nur unzureichend ausgeübt hat, ist den Autorinnen und Autoren ein entschädigungsloses Rückrufrecht einzuräumen.
7.
Die Autorinnen und Autoren sind für jede einzelne Nutzung ihres Werks angemessen zu vergüten. Dies bedeutet nicht nur, dass der Verlag entsprechend seinen Möglichkeiten alles zu unternehmen hat, um das Werk in ausreichender Zahl zu vervielfältigen und bekanntzumachen. Die Autorin oder den Autor ist außerdem in einer Weise an den Erträgen aus der Verwertung des Werks zu beteiligen, welche deren Vorleistung entspricht.
8.
Der Verlag ist auf einen festen Erscheinungstermin zu verpflichten. Eine Verschiebung dieses Termins ist im Einverständnis mit der Autorin oder des Autors möglich. Kommt keine Einigung über eine Verschiebung zustande, gilt der Vertrag als aufgelöst und die Rechte fallen automatisch an die Autorin oder den Autor zurück.
9.
Der Verlag informiert von sich aus und unverzüglich über folgende Umstände:
Höhe der Auflage und von Nachdrucken beziehungsweise der Anzahl der jeweils hergestellten Werkexemplare bei Print on Demand;
·Anzahl Downloads oder Streams von digital verbreiteten Werkexemplaren;
Erschöpfung einer Auflage;
Vergabe von Lizenzen, einschließlich des Namens des Lizenznehmers, des Umfangs und der Dauer der Lizenz und der Höhe der Lizenzgebühr.
10.
Der Verlagsvertrag muss beim Vorliegen eines der folgenden Gründe außerordentlich und mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden können:
Leistungsverzug trotz Mahnung;
mehrfaches nicht Beantworten von Korrespondenz;
verschuldete Urheberrechtsverletzung.
Frankfurt, 13. Oktober 2017
AdS Autorinnen und Autoren der Schweiz
VS – Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller
IG Autorinnen Autoren (Österreich)
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Autorenvertrag bewerten lassen
Ein Autorenvertrag ist wie jeder andere Vertrag ein juristisches Regelwerk, dessen Bedeutung sich nicht immer auf den ersten Blick erschließt. Für österreichische bzw. in Österreich lebende Autorinnen und Autoren besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Überprüfung von Verlagsverträgen durch die IG Autorinnen Autoren. Das Gleiche gilt für schweizerische Autorinnen und Autoren, die sich an den AdS wenden können. In Deutschland verbietet das Rechtsberatungsdienstleistungsgesetz die kostenfreie Beratung von Autoren. Die Initiatoren sind jedoch daran interessiert, Kenntnis über unseriöse Verträge zu erhalten. Deshalb sind Autoren aufgerufen, Verträge, die sie als unfair erkennen, an FAIRLAG einzusenden. Nutzen Sie dazu unsere Upload-Formulare für deutsche, österreichische und schweizerische Autorenverträge.
Deutschen Vertrag bewerten lassen
Österreichischen Vertrag bewerten lassen
Schweizer Vertrag bewerten lassen
Begriffsglossar
Das Aktionsbündnis legt Wert darauf zu betonen, dass nicht darum geht, einzelne Geschäftsmodelle moralisch zu bewerten oder die schriftstellerische Qualität der Eigenproduktionen in Abrede zu stellen. Vielmehr geht es dem Bündnis um die Wahrung von Verlags- und Autorenrechten, die für die Verlagsarbeit und die schriftstellerische Tätigkeit von besonderer Bedeutung sind.
Das Wort „Verlag“ gehört zum spätmittelhochdeutschen „verlegen“ für „Geld auslegen, etwas auf seine Rechnung nehmen“. Ein „Verleger“ war ganz einfach ein Unternehmer, seit dem 17. Jahrhundert spezialisiert auf die Herstellung von Büchern. Ein Verlag bezahlt einen Autor für ein Produkt, mit dem der Verleger Geld verdienen möchte. Der Verleger trägt, einem Unternehmer gleich, das wirtschaftliche Risiko. Er kauft in der Regel nur solche Manuskripte, von denen er sich einen guten Erlös bzw. Gewinn verspricht. Von diesem bezahlt er das Autorenhonorar, das Lektorat, die Herstellung und alle weiteren Aufwände.
Ein Verlag, der Geld vom Autor verlangt, ist kein Verlag im eigentlichen Sinne. Bei diesem Geschäftsmodell ist der Autor, der das finanzielle Risiko trägt, der Unternehmer, und der „Verlag“ ein Dienstleister, der sich für seine Arbeit bezahlen lässt.
Ein Druckkostenzuschussverlag (österr./ schweiz.: Selbstzahlerverlag) beteiligt den Autor oder einen Dritten an den Kosten für die Erstauflage des Buchs. Damit teilt sich der Verlag mit dem Autor oder dem Dritten das unternehmerische Risiko. Dieses kann sich je nach Höhe der Eigenleistung des Autors für den Verlag auf beträchtliche Weise verringern.
Ein Pseudoverlag stellt einem Autor alle Kosten für eine Veröffentlichung in Rechnung. Titel, die in Pseudoverlagen hergestellt werden, sind in der Regel nicht im Buchhandel vorrätig. Viele Pseudoverlage verstecken sich hinter der Bezeichnung „Druckkostenzuschussverlag“. Treffender ist der österreichische und schweizerische Begriff „Selbstzahlerverlag“ oder der angelsächsische Bezeichnung „Vanity Press“ (dt. Eitelkeitsverlag). Pseudoverlage lassen die Autoren oft im Unklaren über die anfallenden Kosten und begründen sie unter anderem mit einem besonders hohen Unternehmerrisiko, das bei einem unbekannten Autor besonders hoch sein. In einem seriösen Verlag trägt dieses Risiko allein der Verlag. Dieser wird aus Eigeninteresse sicherstellen, dass die Veröffentlichung qualitativ hochwertig und verkaufsfähig ist. Bei einem Pseudoverlag ist dieser Anreiz nicht gegeben, da das wirtschaftliche Risiko allein vom Autor getragen wird und sich der „Verlag“ durch die Autoren finanziert.
Der Begriff „Bezahlverlag“ ist ein umgangssprachlicher Oberbegriff für „Druckkostenzuschussverlage (dt.)/Selbstzahlerverlage (öster./schweiz.)“ und „Pseudoverlage“. Er meint, dass der Autor für eine Leistung selbst bezahlen muss. Dieser Begriff differenziert nicht, ob der Autor finanzielle Mittel an den Verlag zur anteiligen Risikoabdeckung (Druckkostenzuschussverlag), oder sogar zur vollständigen Risikoabdeckung (Pseudoverlag), zahlt. Dieser Begriff ist insoweit ungenau, als dass er auch Pseudoverlage umfasst, die aber gerade überhaupt keine Verlage sind. Dennoch ist der Begriff „Bezahlverlag“ als Oberbegriff für jene Unternehmen, vor denen FAIRLAG warnt, allgemeingültig gebräuchlich und wird auch unser dieser Website zur leichteren Verallgemeinerung beider unseriösen Unternehmenspraktiken mitunter verwendet.
Beim Self-Publishing übernimmt der Autor alle Kosten und die gesamte branchenübliche Verlagsarbeit von Korrektorat bis Marketing. Damit ist der Autor bei diesem Modell ein Selbst-Verleger, der auch das unternehmerische Risiko trägt. Selfpublishing-Unternehmen erleichtern ihm lediglich als Selbstverleger die Arbeit, in dem sie dafür sorgen, dass die Bücher über die günstige Möglichkeit von modernen Print-on-Demand-Techniken gedruckt werden und in den Vertrieb kommen.